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Einsatzstelle kontrolliert und an die Betriebsfeuerwehr übergeben.
Einsatzstelle kontrolliert und an Betriebsfeuerwehr übergeben.
Auslösegrund durch Plastikgeschirr in der Mikrowelle. Lüften der Räumlichkeiten.
Auslösegrund: Wasserdampf, kein Einsatz erforderlich
Die Brandmeldeanlage hat aufgrund von Arbeiten eines Kammerjägers ausgelöst. Brandschutzbeauftragter vor Ort, keine Maßnahmen der Feuerwehr notwendig.
Ein Brandmeldetaster wurde durch eine Fremdfirma mutwillig eingeschlagen.Kein Einsatz durch OF Nenzing erforderlich. BTF Hydro bereits vor Ort.
Aufgrund eines Druckabfalls im System der Löschanlage kam es zur Auslösung der BMA.
Täuschungsalarm durch Rauchentwicklung beim Öffnen eines Ofens.
Die Brandmeldeanlage hat aufgrund von Bauarbeiten ausgelöst. Es waren keine weiteren Maßnahmen der Feuerwehr notwendig.
Eine Schaumlöschanlage hat ausgelöst. Wir haben die betroffene Stelle mit Betriebsangehörigen kontrolliert, es waren keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr notwendig.